Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile Mildenberger

((Gültig ab 01.01.2021))

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles, Inhalt des zwischen der Firma Reisemobile Mildenberger GmbH und Ihnen zustande kommenden Vertrages.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages mit Reisemobile Mildenberger GmbH ist ausschließlich die Mietweise – Überlassung des Reisemobiles. ReisemobileMildenberger GmbH schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen Reisemobile Mildenberger GmbH und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

2. Mindestalter
Mindestalter des Mieters und des Fahrer/-in ist 21 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens einem Jahr.

3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet.
3.2 Die Mietpreise schließen ein: Vollkaskoschutz mit 1500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Teilkasko mit 150,00 € pro Schadenfall), Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Personen- (max. 7,6 Mio. € pro Person), Sach- und Vermögensschäden, Wartungsdienst und Verschleißreparaturen, Ausstattung je nach Fahrzeugmodell. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgebracht werden, ansonsten fallen zusätzliche Kosten für die Tankfüllung an.
3.4 Die Fahrzeuge werden gereinigt übergeben und gereinigt zurückgenommen. Falls die Außen-und Innenreinigung bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Mieter nicht durchgeführt ist, werden Reinigungskosten erhoben.
Außenreinigung 120,00 €, Innenreinigung 120,00 €, WC-Reinigung 150,00 €
3.5 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 26,00 € (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.6 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten.
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.
3.7 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
3.8 Die Kilometerpauschale bei unter 14 Tage Mietdauer beträgt 250km/Tag Mehrkilometer werden mit 0,38 € berechnet.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung
4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Reisemobilverleih Mildenberger verbindlich.
4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Mietpreis-Anzahlung von 300,00 € zu überweisen.
Bankverbindung:
Volksbank Kraichgau Wiesloch – Sinsheim
IBAN : DE47 6729 2200 0036 6820 00
BIC : GENO DE61 WIE
Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen.
Rücktritt ab Buchung:
bis 60 Tage vor 1. Miettag: 30%
bis 30 Tage vor 1. Miettag: 40%
bis 14 Tage vor 1. Miettag: 60%
weniger als 14 Tage vor 1. Miettag: 80%
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95 %.
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die Kaution von 1500,00 € muss bar hinterlegt werden. Der restliche Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn, auf dem Konto von Reisemobilverleih Mildenberger eingegangen sein, spätestens jedoch bei Fahrzeugübernahme. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags– Endabrechnung erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.

6. Haftung, Vollkaskoschutz
6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1500,00 € (bei Teilkaskoschäden nur bis 150,00 €) pro Schadensfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden, für durch Nichtbeachtung der Gesamthöhe des Fahrzeuges
verursachte Schäden an Dach und/oder Alkoven oder für durch Nichtbeachtung der Gesamtbreite des Fahrzeuges verursachte Schäden an der Markise.
6.5 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. dem Vermieter geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeuges oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich beim Vermieter, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen
8.1 Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

9. Berechtigte Fahrer
9.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrern oder von vom Mieter beauftragten Personen gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziffer 2 sind.
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes Einzustehen.

10. Verbotene Nutzung
10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.
10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
10.3 Das Mitnehmen von Haustieren in den Fahrzeugen ist untersagt.

11. Übergabe, Rücknahme
11.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit den Stationsmitarbeitern durchzuführen.
11.2 Die Fahrzeugübergabe: kann am 1. Miettag zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen.
Rücknahme: Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 10.°° Uhr
Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.
11.3 Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

12. Ersatzfahrzeug
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.

13. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten

14. Reparaturen
14.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Reisemobile Mildenberger GmbH in Auftrag gegeben werden.
14.2 Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege, sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).
14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit der Vermieter einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.
14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

15. Beschränkung der Haftung
15.1 Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsschluss entstandener, vom Vermieter zu vertretender Mängel des Fahrzeuges, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bis zur Höhe des Mietpreises.
15.2 Eine Haftung vom Vermieter für vertragliche Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit von Reisemobile Mildenberger GmbH ausgeschlossen.
15.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf 3-mal den Tagesmietpreis begrenzt.

16. Ausschlussfrist, Verjährung
16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
17.1 Der Mieter ist damit einverstanden, das der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.
17.2 Der Vermieter darf diese über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts,
Verkehrsverstößen u. ä.

18. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Heidelberg als Gerichtsstand vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

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